Weitere Entscheidung unten: BAG, 13.10.2004

Rechtsprechung
   EuGH, 27.01.2005 - C-188/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,11
EuGH, 27.01.2005 - C-188/03 (https://dejure.org/2005,11)
EuGH, Entscheidung vom 27.01.2005 - C-188/03 (https://dejure.org/2005,11)
EuGH, Entscheidung vom 27. Januar 2005 - C-188/03 (https://dejure.org/2005,11)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Richtlinie 98/59/EG - Massenentlassungen - Verfahren zur Konsultation der Arbeitnehmervertreter - Anzeige bei der zuständigen Behörde - Begriff 'Entlassung' - Zeitpunkt der Entlassung

  • Europäischer Gerichtshof

    Junk

  • EU-Kommission PDF

    Irmtraud Junk gegen Wolfgang Kühnel.

    Richtlinie 98/59/EG - Massenentlassungen - Verfahren zur Konsultation der Arbeitnehmervertreter - Anzeige bei der zuständigen Behörde - Begriff 'Entlassung' - Zeitpunkt der Entlassung

  • EU-Kommission

    Irmtraud Junk gegen Wolfgang Kühnel

    Sozialvorschriften , Angleichung der Rechtsvorschriften

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vorlagefragen im Rahmen eines Rechtsstreits über die Entlassung einer Arbeitnehmerin; Erteilung von zweckdienlichen Auskünften an den Betriebsrat und Unterrichtung desselben über die Gründe für die geplanten Entlassungen durch den Arbeitgeber; Vereinbarung eines ...

  • hensche.de

    Massenentlassung, EU-Recht

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen Art. 1; ; Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. J... uli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen Art. 2; ; Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen Art. 3; ; Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen Art. 4; ; KSchG § 17 Abs. 3; ; KSchG § 18; ; KSchG § 18 Abs. 1; ; BetrVG § 102; ; BetrVG § 111

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 98/59/EG - Massenentlassungen - Verfahren zur Konsultation der Arbeitnehmervertreter - Anzeige bei der zuständigen Behörde - Begriff ,Entlassung' - Zeitpunkt der Entlassung

  • datenbank.nwb.de

    Begriff "Entlassung" - Zeitpunkt von Entlassungen und Massenentlassungen - Verfahren zur Konsultation der Arbeitnehmervertreter

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Massenentlassungen: Entlassung im Sinne der EG-Richtlinie ist die Kündigungserklärung (nicht, wie bisher vom BAG angenommen, die tatsächliche Beendigung des Arbeisverhältnisses) ? Kündigungsausspruch erst nach Einleitung des Verfahrens zur Konsultation der Agentur für ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Junk

    Richtlinie 98/59/EG - Massenentlassungen - Verfahren zur Konsultation der Arbeitnehmervertreter - Anzeige bei der zuständigen Behörde - Begriff "Entlassung" - Zeitpunkt der Entlassung

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht - Neue Anforderungen an die Massenentlassungsanzeige

  • nomos.de PDF, S. 4 (Kurzinformation)

    Voraussetzung für wirksame Massenentlassungen

  • 123recht.net (Pressemeldung, 27.1.2005)

    Betriebsräte bei Massenentlassungen gestärkt // Arbeitgeber muss vor Ausspruch der Kündigungen verhandeln

  • 123recht.net (Pressemeldung, 21.2.2005)

    Firma muss Massenentlassungen rechtzeitig Arbeitsagentur mitteilen

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Kündigungsrecht - Wie die Massenentlassungsanzeige im Lichte der neuen EuGH-Entscheidung zu sehen ist

  • zap-verlag.de PDF (Interview mit Bezug zur Entscheidung)

    Auswirkungen der jüngsten EuGH-Rechtsprechung zur Massenentlassungsrichtlinie auf das deutsche Kündigungsschutzrecht

  • baublatt.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Begriff der Entlassung (RA Andreas Biedermann; Deutsches Baublatt 3/2005, S. 30)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Arbeitsgerichts Berlin - Auslegung der Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen (ABl. L 225, S. 16) - Begriff der Entlassung oder der Kündigung - ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1099
  • ZIP 2003, 1265
  • ZIP 2005, 230
  • EuZW 2005, 145
  • NZA 2005, 213
  • BB 2005, 331
  • DB 2005, 453
  • DB 2005, 454
  • ArbRB 2005, 75
 
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Wird zitiert von ... (397)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 12.11.1969 - 29/69

    Stauder / Stadt Ulm

    Auszug aus EuGH, 27.01.2005 - C-188/03
    33 Nach ständiger Rechtsprechung verbietet die Notwendigkeit einheitlicher Anwendung und damit Auslegung einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts, sie in einer ihrer Fassungen isoliert zu betrachten, sondern gebietet vielmehr, sie nach dem wirklichen Willen ihres Urhebers und dem von diesem verfolgten Zweck namentlich im Licht ihrer Fassung in allen Sprachen auszulegen (vgl. insbesondere Urteile vom 12. November 1969 in der Rechtssache 26/69, Stauder, Slg. 1969, 419, Randnr. 3, vom 7. Juli 1988 in der Rechtssache 55/87, Moksel, Slg. 1988, 3845, Randnr. 15, vom 20. November 2001 in der Rechtssache C-268/99, Jany, Slg. 2001, I-8615, Randnr. 47).
  • EuGH, 20.11.2001 - C-268/99

    Jany u.a.

    Auszug aus EuGH, 27.01.2005 - C-188/03
    33 Nach ständiger Rechtsprechung verbietet die Notwendigkeit einheitlicher Anwendung und damit Auslegung einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts, sie in einer ihrer Fassungen isoliert zu betrachten, sondern gebietet vielmehr, sie nach dem wirklichen Willen ihres Urhebers und dem von diesem verfolgten Zweck namentlich im Licht ihrer Fassung in allen Sprachen auszulegen (vgl. insbesondere Urteile vom 12. November 1969 in der Rechtssache 26/69, Stauder, Slg. 1969, 419, Randnr. 3, vom 7. Juli 1988 in der Rechtssache 55/87, Moksel, Slg. 1988, 3845, Randnr. 15, vom 20. November 2001 in der Rechtssache C-268/99, Jany, Slg. 2001, I-8615, Randnr. 47).
  • EuGH, 12.10.2004 - C-55/02

    Kommission / Portugal

    Auszug aus EuGH, 27.01.2005 - C-188/03
    29 Hierzu ist daran zu erinnern, dass die einheitliche Anwendung des Gemeinschaftsrechts und der Gleichheitssatz verlangen, dass Begriffe einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Gemeinschaft autonom und einheitlich ausgelegt werden, wobei diese Auslegung unter Berücksichtigung des Regelungszusammenhangs und des mit der Regelung verfolgten Zweckes zu ermitteln ist (vgl. insbesondere Urteile vom 19. September 2000 in der Rechtssache C-287/98, Linster, Slg. 2000, I-6917, Randnr. 43, und vom 12. Oktober 2004 in der Rechtssache C-55/02, Kommission/Portugal, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 45).
  • EuGH, 19.09.2000 - C-287/98

    Linster

    Auszug aus EuGH, 27.01.2005 - C-188/03
    29 Hierzu ist daran zu erinnern, dass die einheitliche Anwendung des Gemeinschaftsrechts und der Gleichheitssatz verlangen, dass Begriffe einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Gemeinschaft autonom und einheitlich ausgelegt werden, wobei diese Auslegung unter Berücksichtigung des Regelungszusammenhangs und des mit der Regelung verfolgten Zweckes zu ermitteln ist (vgl. insbesondere Urteile vom 19. September 2000 in der Rechtssache C-287/98, Linster, Slg. 2000, I-6917, Randnr. 43, und vom 12. Oktober 2004 in der Rechtssache C-55/02, Kommission/Portugal, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 45).
  • EuGH, 07.07.1988 - 55/87

    Moksel / BALM

    Auszug aus EuGH, 27.01.2005 - C-188/03
    33 Nach ständiger Rechtsprechung verbietet die Notwendigkeit einheitlicher Anwendung und damit Auslegung einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts, sie in einer ihrer Fassungen isoliert zu betrachten, sondern gebietet vielmehr, sie nach dem wirklichen Willen ihres Urhebers und dem von diesem verfolgten Zweck namentlich im Licht ihrer Fassung in allen Sprachen auszulegen (vgl. insbesondere Urteile vom 12. November 1969 in der Rechtssache 26/69, Stauder, Slg. 1969, 419, Randnr. 3, vom 7. Juli 1988 in der Rechtssache 55/87, Moksel, Slg. 1988, 3845, Randnr. 15, vom 20. November 2001 in der Rechtssache C-268/99, Jany, Slg. 2001, I-8615, Randnr. 47).
  • BAG, 13.02.2020 - 6 AZR 146/19

    Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter

    Durch das Anzeigeverfahren soll die Agentur für Arbeit rechtzeitig über eine bevorstehende Massenentlassung unterrichtet werden, um sich auf die Entlassung einer größeren Anzahl von Arbeitnehmern vorbereiten und ihre Vermittlungsbemühungen darauf einstellen zu können (vgl. EuGH 27. Januar 2005 - C-188/03 - [Junk] Rn. 47; ebenso BAG 20. Januar 2016 - 6 AZR 601/14 - Rn. 27, BAGE 154, 53) .

    Die Kündigung kann daher erst wirksam erklärt werden, wenn die Massenentlassungsanzeige ordnungsgemäß erfolgt ist (BAG 9. Juni 2016 - 6 AZR 405/15 - Rn. 17, BAGE 155, 245; vgl. EuGH 27. Januar 2005 - C-188/03 - [Junk] Rn. 46 ff.; BAG 6. November 2008 - 2 AZR 935/07 - Rn. 25 ff., BAGE 128, 256) .

    Die Anzeigepflicht als selbstständiger Teil des Massenentlassungsverfahrens soll es der Agentur für Arbeit ermöglichen, durch geeignete Maßnahmen Belastungen des Arbeitsmarkts zu vermeiden oder zumindest zu verzögern, die Folgen der Entlassungen für die Betroffenen zu mildern und für deren anderweitige Beschäftigung zu sorgen (vgl. EuGH 27. Januar 2005 - C-188/03 - [Junk] Rn. 47; ebenso BAG 13. Juni 2019 - 6 AZR 459/18 - Rn. 28; 22. September 2016 - 2 AZR 276/16 - Rn. 24, BAGE 157, 1; 20. Januar 2016 - 6 AZR 601/14 - Rn. 27, BAGE 154, 53) .

    Aus dem Zweck des Anzeigeverfahrens folgt aber, dass die Anzeige bei der Agentur für Arbeit zu erstatten ist, bei der es zu den innerhalb der Sperrfrist zu bewältigenden sozioökonomischen Auswirkungen kommt (vgl. EuGH 27. Januar 2005 - C-188/03 - [Junk] Rn. 47 f.) .

    Diese Sanktionsfolge hat im Übrigen bereits der Gerichtshof klargestellt, wenn er annimmt, dass Art. 3 der MERL der Kündigung nicht "entgegensteht", wenn die Kündigung erst nach der Anzeige bei der zuständigen Behörde erfolgt (vgl. EuGH 27. Januar 2005 - C-188/03 - [Junk] Rn. 53) .

    Die Massenentlassungsanzeige soll es der Agentur für Arbeit ermöglichen, sich auf die Entlassung einer größeren Anzahl von Arbeitnehmern vorbereiten und ihre Vermittlungsbemühungen darauf einstellen zu können (vgl. EuGH 27. Januar 2005 - C-188/03 - [Junk] Rn. 47; ebenso BAG 20. Januar 2016 - 6 AZR 601/14 - Rn. 27, BAGE 154, 53) .

  • BAG, 23.03.2010 - 9 AZR 128/09

    Mehrurlaub - Zusatzurlaub - Vertrauensschutz

    (b) Der Zweite, der Sechste und der Achte Senat bejahen die Möglichkeit, nationalen Vertrauensschutz annehmen zu können, für Sekundärrecht auch dann, wenn der EuGH die Wirkung einer Vorabentscheidung nicht zeitlich begrenzt hat (vgl. in der Folge der Entscheidung Junk des EuGH vom 27. Januar 2005 [- C-188/03 - Rn. 31 ff., 40 ff., Slg. 2005, I-885] grundlegend BAG 23. März 2006 - 2 AZR 343/05 - Rn. 32 ff., vor allem Rn. 42, BAGE 117, 281; bestätigt zB von 12. Juli 2007 - 2 AZR 619/05 - Rn. 20 ff., AP KSchG 1969 § 17 Nr. 33; 8. November 2007 - 2 AZR 554/05 - Rn. 27 ff., AP KSchG 1969 § 17 Nr. 28 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 156; dem zustimmend 22. März 2007 - 6 AZR 499/05 - Rn. 16 ff., EzA KSchG § 17 Nr. 19; 26. Juli 2007 - 8 AZR 769/06 - Rn. 66 f., AP BGB § 613a Nr. 324).

    Die Kritiker meinen, sie widerspreche der Vorgehensweise des Zweiten, des Sechsten und des Achten Senats in der Folge der Entscheidung Junk des EuGH vom 27. Januar 2005 (- C-188/03 - Slg. 2005, I-885) zur Massenentlassungsanzeige nach § 17 Abs. 1 KSchG (grundlegend BAG 23. März 2006 - 2 AZR 343/05 - Rn. 32 ff., BAGE 117, 281; bestätigt zB von 12. Juli 2007 - 2 AZR 619/05 - Rn. 20 ff., AP KSchG 1969 § 17 Nr. 33; 8. November 2007 - 2 AZR 554/05 - Rn. 27 ff., AP KSchG 1969 § 17 Nr. 28 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 156; dem zustimmend 22. März 2007 - 6 AZR 499/05 - Rn. 16 ff., EzA KSchG § 17 Nr. 19; 26. Juli 2007 - 8 AZR 769/06 - Rn. 66 f., AP BGB § 613a Nr. 324).

    (bb) Der Zweite Senat hatte nicht sehr lange vor der Entscheidung Junk des EuGH vom 27. Januar 2005 (- C-188/03 - Slg. 2005, I-885) mit Urteil vom 18. September 2003 seine bisherige Auffassung bestätigt.

  • BAG, 13.06.2019 - 6 AZR 459/18

    Massenentlassung - Kündigung sofort nach Eingang der Massenentlassungsanzeige

    Die Kündigung kann daher erst wirksam erklärt werden, wenn die Massenentlassungsanzeige erfolgt ist (BAG 9. Juni 2016 - 6 AZR 405/15 - Rn. 17, BAGE 155, 245; vgl. EuGH 27. Januar 2005 - C-188/03 - [Junk] Rn. 46 ff.; BAG 6. November 2008 - 2 AZR 935/07 - Rn. 25 ff., BAGE 128, 256) .

    Die Agentur für Arbeit soll rechtzeitig über eine bevorstehende Massenentlassung unterrichtet werden, um sich auf die Entlassung einer größeren Anzahl von Arbeitnehmern vorbereiten und ihre Vermittlungsbemühungen darauf einstellen zu können (vgl. EuGH 27. Januar 2005 - C-188/03 - [Junk] Rn. 47; ebenso BAG 20. Januar 2016 - 6 AZR 601/14 - Rn. 27, BAGE 154, 53) .

    Diese Rechtsfrage ist bereits durch die Entscheidung des EuGH vom 27. Januar 2005 (- C-188/03 - [Junk]) geklärt.

    (1) Der Zweck der Anzeige besteht darin, es der zuständigen Behörde zu ermöglichen, innerhalb der Frist des Art. 4 Abs. 1 MERL (Entlassungssperre), die grundsätzlich 30 Tage beträgt, nach Lösungen für die durch die beabsichtigten Massenentlassungen aufgeworfenen Probleme zu suchen (EuGH 27. Januar 2005 - C-188/03 - [Junk] Rn. 47, 51) .

    (2) Vor dem Hintergrund dieses Verständnisses des EuGH ist es konsequent, dass dieser in der Rechtssache Junk die zweite Vorlagefrage, ob für den Fall, dass unter "Entlassung" die Kündigung zu verstehen ist, sowohl das Konsultations- als auch das Anzeigeverfahren vor Ausspruch der Kündigung abgeschlossen sein müssen, dahin beantwortet hat, dass die Massenentlassung nach dem Ende des Konsultationsverfahrens und während des Anzeigeverfahrens erfolgen darf, sofern nur die Kündigung erst nach der Anzeige der beabsichtigten Massenentlassung erfolgt (EuGH 27. Januar 2005 - C-188/03 - [Junk] Rn. 53 f.) .

    Nach dem Verständnis des EuGH ist die Anzeigepflicht also zu erfüllen, bevor der Arbeitgeber durch die Mitteilung der Kündigung seiner Entscheidung, das Arbeitsverhältnis zu beenden, Ausdruck gegeben hat (EuGH 27. Januar 2005 - C-188/03 - [Junk] Rn. 36) , nicht aber, bevor der Arbeitgeber seinen Kündigungsentschluss abschließend gefasst hat.

    aa) Der unionsrechtlich determinierte Arbeitnehmerschutz bei Massenentlassungen knüpft an den Zeitpunkt der Entlassung und damit an den Zugang der Kündigungserklärung an (BAG 26. Januar 2017 - 6 AZR 442/16 - Rn. 23, BAGE 158, 104 unter Verweis auf EuGH 27. Januar 2005 - C-188/03 - [Junk] Rn. 39; in diesem Sinne schon BAG 18. Oktober 2012 - 6 AZR 41/11 - Rn. 33; ebenso: LAG Berlin-Brandenburg 17. April 2019 - 15 Sa 2026/18 - zu B I 4.2 der Gründe; 29. März 2019 - 3 Sa 1253/18 - zu B I 5 c der Gründe; LAG Düsseldorf 29. März 2019 - 10 Sa 306/18 - zu I 1 f cc der Gründe; ErfK/Kiel 19. Aufl. KSchG § 17 Rn. 11; aA: LAG Berlin-Brandenburg 25. April 2019 - 21 Sa 1534/18 - zu II 1 e bb (1) der Gründe; LAG Düsseldorf 29. März 2019 - 6 Sa 657/18 - zu A III 1 b aa ddd (5) der Gründe: Abgabe der Kündigungserklärung mit Verlassen des Machtbereichs des Arbeitgebers; Wolff/Köhler BB 2017, 1078, 1079) .

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Rechtsprechung
   BAG, 13.10.2004 - 7 ABR 5/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1344
BAG, 13.10.2004 - 7 ABR 5/04 (https://dejure.org/2004,1344)
BAG, Entscheidung vom 13.10.2004 - 7 ABR 5/04 (https://dejure.org/2004,1344)
BAG, Entscheidung vom 13. Oktober 2004 - 7 ABR 5/04 (https://dejure.org/2004,1344)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Unterrichtung über den Ablauf einer Betriebsratswahl sowie die Grundsätze der Wahlordnung in den Landessprachen der ausländischen Arbeitnehmer

  • Judicialis

    BetrVG § 19; ; WO in der Fassung vom 11. Dezember 2001 § 2 Abs. 5

  • rechtsportal.de

    Anfechtung der Betriebsratswahl bei unzureichender Unterrichtung ausländischer Arbeitnehmer mit lückenhaften Deutschkenntnissen

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb

    Betriebsratswahl: Unwirksamkeit bei nicht ausreichender Unterrichtung ausländischer Arbeitnehmer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • poko.de (Kurzinformation)

    Betriebsratswahl in Deutsch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 112, 160
  • ZIP 2005, 416
  • BB 2005, 500
  • DB 2005, 675
  • ArbRB 2005, 75
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 31.05.2000 - 7 ABR 78/98

    Übergangsmandat des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 13.10.2004 - 7 ABR 5/04
    a) Grundsätzlich zählen zwar nur zwingende Bestimmungen zu den wesentlichen Vorschriften über das Wahlverfahren iSd. § 19 Abs. 1 BetrVG (BAG 14. September 1988 - 7 ABR 93/87 - BAGE 59, 328 = AP BetrVG 1972 § 16 Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 16 Nr. 6, zu B III 1 der Gründe; vgl. auch 31. Mai 2000 - 7 ABR 78/98 - BAGE 95, 15 = AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 12 = EzA BetrVG 1972 § 19 Nr. 39, zu B IV 1 der Gründe).

    Das ist der Fall, wenn bei einer hypothetischen Betrachtungsweise eine Wahl ohne den Verstoß unter Berücksichtigung der konkreten Umstände zwingend zu demselben Wahlergebnis geführt hätte (BAG 5. Mai 2004 - 7 ABR 44/03 - DB 2004, 1947, zur Veröffentlichung vorgesehen, zu B I 3 der Gründe; 19. November 2003 - 7 ABR 24/03 - AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 54 = EzA BetrVG 2001 § 19 Nr. 2, zu B II 3 der Gründe; 31. Mai 2000 - 7 ABR 78/98 - BAGE 95, 15 = AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 12 = EzA BetrVG 1972 § 19 Nr. 39, zu B IV 6 a der Gründe).

  • BAG, 14.09.1988 - 7 ABR 93/87

    Wahlbeteiligung Arbeiter und Angestellte

    Auszug aus BAG, 13.10.2004 - 7 ABR 5/04
    a) Grundsätzlich zählen zwar nur zwingende Bestimmungen zu den wesentlichen Vorschriften über das Wahlverfahren iSd. § 19 Abs. 1 BetrVG (BAG 14. September 1988 - 7 ABR 93/87 - BAGE 59, 328 = AP BetrVG 1972 § 16 Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 16 Nr. 6, zu B III 1 der Gründe; vgl. auch 31. Mai 2000 - 7 ABR 78/98 - BAGE 95, 15 = AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 12 = EzA BetrVG 1972 § 19 Nr. 39, zu B IV 1 der Gründe).

    Das ist der Fall, wenn sie elementare Grundprinzipien der Betriebsratswahl enthalten (Fitting aaO § 19 Rn. 10; ErfK/Eisemann aaO § 19 BetrVG Rn. 2) oder tragende Grundsätze des Betriebsverfassungsrechts berühren (DKK/Schneider aaO § 19 Rn. 3; vgl. hierzu auch BAG 14. September 1988 - 7 ABR 93/87 - aaO, zu B III 3 der Gründe) und deshalb von ihrer Zwecksetzung her als wesentlich iSv. § 19 Abs. 1 BetrVG einzustufen sind.

  • BAG, 19.11.2003 - 7 ABR 24/03

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl

    Auszug aus BAG, 13.10.2004 - 7 ABR 5/04
    Das ist der Fall, wenn bei einer hypothetischen Betrachtungsweise eine Wahl ohne den Verstoß unter Berücksichtigung der konkreten Umstände zwingend zu demselben Wahlergebnis geführt hätte (BAG 5. Mai 2004 - 7 ABR 44/03 - DB 2004, 1947, zur Veröffentlichung vorgesehen, zu B I 3 der Gründe; 19. November 2003 - 7 ABR 24/03 - AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 54 = EzA BetrVG 2001 § 19 Nr. 2, zu B II 3 der Gründe; 31. Mai 2000 - 7 ABR 78/98 - BAGE 95, 15 = AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 12 = EzA BetrVG 1972 § 19 Nr. 39, zu B IV 6 a der Gründe).
  • BAG, 05.05.2004 - 7 ABR 44/03

    Betriebsratswahl - Aushang des Wahlausschreibens

    Auszug aus BAG, 13.10.2004 - 7 ABR 5/04
    Das ist der Fall, wenn bei einer hypothetischen Betrachtungsweise eine Wahl ohne den Verstoß unter Berücksichtigung der konkreten Umstände zwingend zu demselben Wahlergebnis geführt hätte (BAG 5. Mai 2004 - 7 ABR 44/03 - DB 2004, 1947, zur Veröffentlichung vorgesehen, zu B I 3 der Gründe; 19. November 2003 - 7 ABR 24/03 - AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 54 = EzA BetrVG 2001 § 19 Nr. 2, zu B II 3 der Gründe; 31. Mai 2000 - 7 ABR 78/98 - BAGE 95, 15 = AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 12 = EzA BetrVG 1972 § 19 Nr. 39, zu B IV 6 a der Gründe).
  • LAG Hessen, 25.09.2003 - 9 TaBV 33/03

    Betriebsratswahl; Anfechtung; ausländische Arbeitnehmer; Unterrichtung

    Auszug aus BAG, 13.10.2004 - 7 ABR 5/04
    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 25. September 2003 - 9 TaBV 33/03 - wird zurückgewiesen.
  • LAG München, 10.01.2019 - 4 TaBV 63/18

    Anfechtung der Betriebsratswahl, ausländische Arbeitnehmer, Deutschkenntnisse,

    In der von den Beteiligten zitierten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13.10.2004 (Az. 7 ABR 5/04) sei die Betriebsratswahl in einem Cateringunternehmen angefochten worden, das am Flughafen Frankfurt tätig gewesen sei.

    Der Entscheidung des BAG (Beschluss vom 13.10.2004, Az. 7 ABR 5/04) habe eine Fallgestaltung zugrunde gelegen, bei der Mitarbeiter aus über 100 Nationen mit einfachsten Tätigkeiten beschäftigt worden seien, für die keine deutschen Sprachkenntnisse erforderlich gewesen seien.

    Wesentliche Wahlvorschriften im Sinne des § 19 Abs. 1 BetrVG liegen dann vor, wenn sie elementare Grundprinzipien der Betriebsratswahl enthalten oder tragende Grundsätze des Betriebsverfassungsrechts berühren (vgl. BAG, Beschluss vom 13.10.2004 - 7 ABR 5/04, DB 2005, 675, Rn. 12; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, BetrVG, 29. Aufl. 2018, § 19 Rn. 10; Däubler/Kittner/Klebe/Homburg, BetrVG, 16. Aufl. 2018, § 19 Rn. 3; GK-BetrVG/Kreutz, 11. Aufl. 2018, § 19 Rn. 18; ErfK/Koch, 19. Aufl. 2019, § 19 BetrVG Rn. 2; Richardi/Thüsing, BetrVG, 16. Aufl. 2018, § 19 Rn. 5 m.w.N.).

    Das ist der Fall, wenn sie elementare Grundprinzipien der Betriebsratswahl enthalten (vgl. BAG, Beschluss vom 13.10.2004 - 7 ABR 5/04, a.a.O., Rn. 12; Fitting, a.a.O., § 19 Rn. 10; ErfK/Koch, a.a.O., § 19 BetrVG Rn. 2) oder tragende Grundsätze des Betriebsverfassungsrechts berühren (vgl. BAG, Beschluss vom 13.10.2004 - 7 ABR 5/04, a.a.O., Rn. 12; DKK/Homburg, a.a.O., § 19 Rn. 3) und deshalb von ihrer Zwecksetzung her als wesentlich im Sinne von § 19 Abs. 1 BetrVG einzustufen sind.

    Allerdings reicht nicht jede theoretisch denkbare Möglichkeit eines anderen Ergebnisses aus, vielmehr muss nach der allgemeinen Lebenserfahrung und den konkreten Umständen des Falles die Möglichkeit eines anderen Ergebnisses nicht gänzlich unwahrscheinlich sein (vgl. BAG, Beschluss vom 21.01.2009 - 7 ABR 65/07, a.a.O., Rn. 29; Beschluss vom 25.05.2005 - 7 ABR 39/04, a.a.O., Rn. 23; Beschluss vom 13.10.2004 - 7 ABR 5/04, a.a.O., Rn. 12; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 13.12.2016 - 9 TaBV 85/16, Rn. 40, juris; Fitting, a.a.O., § 19 Rn. 24; DKKW/Homburg, a.a.O., § 19 Rn. 4; GKBetrVG/Kreutz, a.a.O., § 19 Rn. 48).

    (1) Bei der Regelung in § 2 Abs. 5 WO handelt es sich trotz der Ausgestaltung als SollVorschrift um eine wesentliche Vorschrift über das Wahlverfahren i.S.v. § 19 Abs. 1 BetrVG, deren Verletzung zur Anfechtung der Betriebsratswahl berechtigt (vgl. BAG, Beschluss vom 13.10.2004 - 7 ABR 5/04, DB 2005, 675, Rn. 11 f.; Fitting, a.a.O., § 2 WO Rn. 12; GKBetrVG/Jacobs, a.a.O., § 2 WO Rn. 19; DKK/Homburg, a.a.O., § 2 WO Rn. 28; Richardi/Thüsing, a.a.O., § 2 WO Rn. 21).

    Durch die in § 2 Abs. 5 WO normierte Unterrichtungspflicht soll gewährleistet werden, dass ausländischen Arbeitnehmern, die die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen, um sich selbst anhand des Gesetzes, der Wahlordnung, der Wählerlisten und des Wahlausschreibens sowie durch Kommunikation mit anderen Arbeitnehmern über die Wahlgrundsätze und das Wahlverfahren zu informieren, die zur Wahlbeteiligung notwendigen Kenntnisse "in geeigneter Weise" vermittelt werden, damit sie ihr Wahlrecht in gleicher Weise ausüben können wie deutsche Arbeitnehmer (vgl. BAG, Beschluss vom 13.10.2004 - 7 ABR 5/04, a.a.O., Rn. 13).

    Im Zweifelsfall muss der Wahlvorstand von unzureichenden deutschen Sprachkenntnissen ausgehen (vgl. BAG, Beschluss vom 13. Oktober 2004 - 7 ABR 5/04, a.a.O., Rn. 15; GK-BetrVG/Jacobs, a.a.O., § 2 WO Rn. 20; DKK/Homburg, a.a.O., § 2 WO Rn. 28).

    Denn zur Erledigung einfacher Hilfstätigkeiten im gewerblichen Bereich sind in der Regel nur geringe Deutschkenntnisse erforderlich (BAG, Beschluss vom 13. Oktober 2004 - 7 ABR 5/04, a.a.O., Rn. 15).

    (aa) Anders als in dem vom BAG am 13.10.2004 (Az. 7 ABR 5/04) entschiedenen Fall gibt es hier nicht hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass die Arbeitnehmer im Betrieb nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen.

    Das gilt nach der Entscheidung des BAG vom 13.10.2004 (Az. 7 ABR 5/04, a.a.O.) ohnehin nur dann, wenn im Betrieb eine größere Anzahl ausländischer Arbeitnehmer im gewerblichen Bereich mit einfachen Hilfsarbeiten beschäftigt ist.

  • BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 39/04

    Betriebsratswahl - Prüfung von Wahlvorschlägen

    Dafür ist entscheidend, ob bei einer hypothetischen Betrachtungsweise eine Wahl ohne den Verstoß gegen wesentliche Wahlvorschriften unter Berücksichtigung der konkreten Umstände zwingend zu demselben Wahlergebnis geführt hätte (BAG 19. Oktober 2004 - 7 ABR 5/04 - EzA BetrVG 2001 § 19 Nr. 4, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 3 der Gründe; 31. Mai 2000 - 7 ABR 78/98 - BAGE 95, 15 = AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 12 = EzA BetrVG 1972 § 19 Nr. 39, zu B IV 6 a der Gründe).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.07.2015 - 7 TaBV 7/15

    Betriebsratswahlanfechtung wegen inkorrekter Angabe der auf das

    Der vorliegende Sachverhalt sei mit dem der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13. Oktober 2004 (7 ABR 5/04 - BeckRS 2005, 40152) zugrunde liegenden Sachverhalt nicht vergleichbar.

    Sollvorschriften gelten als wesentlich im Sinn des § 19 Abs. 1 BetrVG, wenn sie elementare Grundprinzipien der Betriebsratswahl umfassen (BAG, Beschluss vom 13. Oktober 2004 - 7 ABR 5/04 - BeckRS 2005, 40152).

    Diese Kenntnis muss vielmehr ausreichen, um die komplizierten Wahlvorschriften und den Inhalt des Wahlausschreibens verstehen zu können (BAG, Beschluss vom 13. Oktober 2004 - 7 ABR 5/04 - BeckRS 2005, 40152).

    Dies gilt insbesondere auch deshalb, weil der Wahlvorstand im Zweifelsfall von unzureichenden deutschen Sprachkenntnissen ausgehen muss (vgl. BAG, Beschluss vom 13. Oktober 2004 - 7 ABR 5/04 - BeckRS 2005, 40152).

    Die Unterrichtung der ausländischen Mitarbeiter hat der Wahlvorstand von sich aus vorzunehmen, ohne dass es hierzu einer vorherigen Aufforderung durch die ausländischen Arbeitnehmer bedarf (BAG, Beschluss vom 13. Oktober 2004 - 7 ABR 5/04 - BeckRS 2005, 40152).

    Es ist nicht auszuschließen, dass diese Arbeitnehmer im Falle einer ordnungsgemäßen Unterrichtung von ihrem Wahlrecht in anderer Weise Gebrauch gemacht hätten als dies tatsächlich geschehen ist (vgl. BAG, Beschluss vom 13. Oktober 2004 - 7 ABR 5/04 - BeckRS 2005, 40152; Oberrath, NZA 2012, 1260, 1263).

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